Ampel senkt Kinderporno Strafen
Von: JULIAN LOEVENICH 2021 hatte die damalige Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) Paragraf 184b des Strafgesetzbuchs verschärft: Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten wurden vom Vergehen zum Verbrechen. Bedeutet: Mindestens ein Jahr Gefängnis droht. Bis jetzt! Denn: Lambrecht-Nachfolger Marco Buschmann (FDP) will den Paragrafen wieder aufs Vergehen stutzen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll vom Kabinett beschlossen werden: Die Mindeststrafe liegt dann wieder deutlich unter einem Jahr Gefängnis (die Höchststrafe von bis zu zehn Jahren bleibt). Damit reagiert der FDP-Mann auf Forderungen aus der Praxis. Anwälte, Staatsanwälte und Richter beklagen, die Verschärfung sei realitätsfern. Denn: Die Justiz beklagt, vermehrt gegen Eltern oder Lehrer ermitteln zu müssen, die entsprechendes Material auf den Handys der Kinder finden und an die Polizei weiterleiten. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes Sven Rebehn (51) begrüßt die Reform, sagt BILD: Die Justiz müsse aktuell eine Vielzahl von Fällen verfolgen, „die eigentlich nicht vor die Strafgerichte gehören“. Und Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (53, CSU) erklärt gegenüber BILD: „Wir wollen Kinderschänder verfolgen, nicht Eltern, die andere Eltern vor Kinderpornografie warnen.“ BILD wollte vom Bundesjustizministerium wissen: In wie vielen Fällen wurde tatsächlich gegen Eltern oder Lehrer ermittelt? Antwort: Die Zahlen liegen nicht vor. Stattdessen wird auf Rückmeldungen aus der Praxis verwiesen, die zeigten, „dass solche sogenannten Warnfälle keine Ausnahmeerscheinung sind, sondern ein bundesweites Phänomen.“ An der Entschärfung gibt es Kritik. Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, sagt: „Was der Bundesjustizminister vorhat, ist ein echter Hammer. Seine Sicht ist extrem täterfreundlich – das erfüllt mich mit großer Sorge.“ Quelle: bild.de |
